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Uhuru bedeutet Freiheit

Von Mumia Abu-Jamal
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Das geplante politische Komplott gegen den Vorsitzenden der African People’s Socialist Party (APSP) und Unterstützer der Partei aus St. Petersburg, Florida, deren Bewegung wohl am besten unter dem Namen »Uhuru Movement« bekannt ist, endete am 12. September damit, dass die Jury eines US-Bundesgerichts den Hauptanklagepunkt der Staatsanwaltschaft zurückwies. Mehrere Mitglieder und Unterstützer der APSP waren angeklagt, durch ihre politische Praxis eine ausländische Regierung – gemeint ist die Russische Föderation – aktiv unterstützt zu haben. Mit der Ablehnung dieses Vorwurfs durch die Geschworenen verschwand auch die von der Anklage angedrohte Haftstrafe von über zehn Jahren.

Omali Yeshitela, Vorsitzender der APSP, berief sich mit seinen beiden Mitangeklagten Penny Hess und Jesse Nevel auf ihr Recht der freien Meinungsäußerung, das durch den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung geschützt sei. Gemeinsam mit den »Uhuru 3« war auch das ehemalige APSP-Mitglied Augustus Romain Jr. angeklagt. (Romain hatte inzwischen in Atlanta, Georgia, eine eigene Organisation namens »The Black Hammer« gegründet; jW).

Die Uhuru-Angeklagten wurden am Ende von der Jury wegen »Verschwörung« gegen die US-Regierung schuldig gesprochen. Es stellt sich jedoch die Frage, zu welchem Zweck? Wenn sie keine »Agenten einer ausländischen Macht« waren, wie die Geschworenen festgestellt hatten, wozu hätten sie sich dann verschwören können? Etwa, um sich den vom US-Imperium gegen andere Länder angezettelten Kriegen entgegenzustellen? Das ist wohl kaum ein Verbrechen.

Vorerst hat die Uhuru-Bewegung einen bedeutenden, wenn auch nur teilweisen Sieg für die Meinungsfreiheit und das ebenfalls durch die Verfassung geschützte Recht auf Vereinigungsfreiheit errungen. Hätte die Verfassung in den USA wirklich eine Bedeutung, dann hätten die drei gar nicht erst angeklagt werden dürfen. Deshalb fordern wir: Freiheit für die »Uhuru 3«, denn Uhuru bedeutet Freiheit!

Übersetzung: Jürgen Heiser

Nach dem Prozess nahm Omali Yeshitela im Onlinebulletin Hands Off Uhuru! am Mittwoch Stellung zum Verfahrensende. Die Ankläger hätten behauptet, »dass es die Russen waren, die uns dazu brachten, Reparationen für unser Volk zu fordern«. Ebenso hätten »die Russen« sie gezwungen, »um die Welt zu reisen, um Freunde und Verbündete für unseren Freiheitskampf zu gewinnen«. Der Vorwurf, »wir seien ›ausländische Agenten‹«, sollte laut Yeshitela »die Bedeutung unserer Kritik an der Ermordung schwarzer Männer und Frauen durch die Polizei, an den Masseninhaftierungen unseres Volkes, an der Gentrifizierung und anderen Formen des kolonialen Terrors in unseren Gemeinden abschwächen«. Indes hätte ein FBI-Agent nach dem anderen im Kreuzverhör zugeben müssen, »dass es keine Beweise dafür gibt, dass wir jemals zugestimmt haben, unter ›Leitung oder Kontrolle‹ von Russland zu arbeiten«. Die US-Regierung habe gelogen, und sie habe verloren, schrieb Yeshitela. »Wir haben die Wahrheit gesagt, und wir haben gewonnen!« Am 25. November will das Gericht in Tampa, Florida, das Strafmaß gegen die »Uhuru 3« verkünden. (jh)

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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